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iFamZ 4, Juli 2009, Seite 245

Die neue Europäische Unterhaltsverordnung

Gemeinschaftsrechtliche Zuständigkeits- und Kooperationsmechanismen

Robert Fucik

Ein gutes Jahr nach Beschlussfassung und Zeichnung der globalen Unterhaltsinstrumente in Den Haag (HUÜ und HUP ) hat auch der Rat am seine EuUVO beschlossen: die Verordnung (EG) Nr 4/2009 des Rates vom über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen. In diesem Beitrag werden die besagte VO allgemein, ihre Zuständigkeitsregeln, die Kooperation durch und Anträge über Zentrale Behörden vorgestellt.

I. Allgemeines

A. Ziel und Definitionen

Die EuUVO vereint den Regelungsinhalt des Übk und des Prot und kann noch darüber hinausgehen: Thematisch durch eine competence directe, innerhalb der Regelungen durch engere Bindungen, wie sie im europäischen Justizraum naturgemäß leichter zu verwirklichen sind als global. Legistisch ist es nun einmal leichter, ohne die Besonderheiten der USA, der Schweiz, Chinas oder Israels zu einem Konsens zu kommen.

Im Überblick: Die EuUVO regelt die effektive Durchsetzung aller gesetzlichen Unterhaltsansprüche, insb durch

  • Vertiefung des Systems der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten;

  • eine gemeinschaftsrechtliche Zuständigkeitsordnung;

  • Regeln über da...

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