zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 3, Mai 2011, Seite 170

Neues zur Unterhaltsdurchsetzung im Ausland

Europäische Unterhaltsverordnung ist ab 18. 6. 2011 anwendbar

Robert Fucik

Ab ist die Europäische Unterhaltsverordnung (EuUVO) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme Dänemarks – anwendbar. Anlass genug, einerseits die Neuerungen (nochmals) in geraffter Form vorzustellen, andererseits den Vollstreckungs- und Kooperationsgrundlagen für Unterhaltsansprüche eine tabellarische Übersicht zu widmen.

I. Die EuUVO ist demnächst anzuwenden

Im Text der EuUVO ergibt sich ihr zeitlicher Anwendungsbeginn aus einer vorsichtigen Formulierung:

Art 76 EuUVO Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 2 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 3, Artikel 71, 72 und 73 gelten ab dem .

Diese Verordnung findet, mit Ausnahme der in Unterabsatz 2 genannten Vorschriften, ab dem Anwendung, sofern das Haager Protokoll von 2007 zu diesem Zeitpunkt in der Gemeinschaft anwendbar ist. Anderenfalls findet diese Verordnung ab dem Tag des Beginns der Anwendbarkeit jenes Protokolls in der Gemeinschaft Anwendung.

Manche Darstellung ist ebenso vorsichtig. Allerdings ist durch den Beschluss des Rates vom , ABl L 2009/331, 217, gesichert, dass das Haager Protokoll v...

Daten werden geladen...