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iFamZ 4, Juli 2012, Seite 204

Sind eingetragene Partnerschaften vom Anwendungsbereich der VO Brüssel IIa erfasst?

Thomas Garber

Mit dem am in Kraft getretenen Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG) werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Österreich erstmals rechtlich anerkannt. Im vorliegenden Beitrag wird die Frage untersucht, ob eingetragene Partnerschaften nach dem EPG vom Anwendungsbereich der VO Brüssel IIa erfasst sind und sich daher die internationale Zuständigkeit für die gerichtliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft sowie die Anerkennung einer in diesem Verfahren ergangenen Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat nach der VO Brüssel IIa bestimmt.

I. Allgemeines

Der sachliche Anwendungsbereich der VO Brüssel IIa erfasst gem Art 1 Abs 1 VO Brüssel IIa neben Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und den in diesen Verfahren ergangenen Entscheidungen

  • die Ehescheidung, dh die Auflösung der zivilrechtlichen Ehe mit Wirkung ex nunc wegen Mängeln, die in der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft begründet sind (lit a leg cit),

  • die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, die in einem formalisierten Verfahren lediglich zu einer Lockerung, nicht aber zu einer gänzlichen Beseitigung des ehelichen Status führt (lit b leg cit),

  • die Ungültigerklärung der Ehe, dh die Auflö...

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