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ESEF-Reporting – elektronische Finanzberichterstattung in der EU ab 2020
Nachholung eines überfälligen Schritts
Für IFRS-Jahreskonzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen ist in der EU ab 2020 eine ESEF-Berichterstattung vorgeschrieben, mittels derer diese Finanzberichte in Form strukturierter Daten auch maschinenlesbar sein werden. Damit zieht man gegenüber den USA nach, wo die dortige SEC eine derartige XBRL-Finanzberichterstattung bereits seit 2009 vorsieht. Neben der EU-Verordnung wird im nachfolgenden Artikel auf die ESEF-Taxonomie, das Berichtsformat iXBRL, die zwei wichtigsten Implementierungsmethoden sowie den Ablauf eines typischen ESEF-Reporting-Implementierungsprojekts (inkl möglichen Herausforderungen und Erfolgsfaktoren) eingegangen. Der Nutzen dieser neuen Regelung für die Stakeholder sollte die Kosten der Anwender mittel- bis langfristig übersteigen.
1. Einleitung
Die Europäische Kommission hat am die delegierte Verordnung (EU) 2018/815 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, nach der alle börsennotierten Unternehmen in der gesamten Europäischen Union verpflichtet sind, ihre IFRS-Jahreskonzernabschlüsse ab dem digital als Inline-XBRL-Dokumente im European Single Electronic Format (ESEF) einzureichen.
Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and ...