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Arbeitsmarktöffnung im Mai 2011
Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, Schaffung der Rot-Weiß-Rot-Card
Per enden die Übergangsfristen für die Beschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den „neuen“ EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass Staatsangehörige aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei und Ungarn ab diesem Zeitpunkt vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ausgenommen sind und somit keine Beschäftigungsbewilligung mehr benötigen, um in Österreich eine unselbständige Beschäftigung aufnehmen zu können. Weiters enden mit diesem Zeitpunkt die für sensible Branchen (insbesondere Bau) bestehenden Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit. Damit entfällt auch die Bewilligungspflicht für die Entsendung von Arbeitskräften nach Österreich.
Erwartet wird, dass die Arbeitsmarktöffnung eine Zuwanderung von 20.000 bis 25.000 primär gut ausgebildeten Arbeitskräften (vor allem in den Bereichen Tourismus und Bauwirtschaft) nach sich zieht. Als flankierende gesetzliche Maßnahmen sind insbesondere die Erlassung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSDBG) per und die Änderung des AuslBG (Schaffung der Rot-Weiß-Rot-Card) per geplant.
1. Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping
Das LSDBG bezieht sich auf für alle in Österreich arbeitenden Arbeitnehmer, egal aus welchen Länd...