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Alles rund um das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz
Die neue Haftungsübernahme für Unternehmenskredite im Überblick
Am ist das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG), BGBl. I Nr. 78/2009, in Kraft getreten, welches die Übernahme von Bundeshaftungen in Form von Garantien für Kredite österreichischer Untenehmen regelt. Auf dieser gesetzlichen Basis soll der Zugang zu Finanzierungsmitteln für mittelständische und große Unternehmen erleichtert, die Unternehmensliquidität gestärkt und die österreichische Volkswirtschaft angekurbelt werden.
1. Ausgangslage
Mit dem ULSG reagiert der Bund auf die anhaltend angespannte Situation auf dem Finanzmarkt und die sich sukzessive verschlechternde Wirtschaftslage. Für Unternehmen bedeutet der erschwerte Zugang zu Finanzmärkten, insbesondere zu Kreditmitteln aufgrund der erschwerten Kreditvergabebedingungen, eine existenzbedrohende Schwächung sowohl der kurz- als auch der langfristigen Finanzkraft. Unerwartete Kapitalknappheit verursacht auch bei gesunden Unternehmen kurz- und mittelfristige wirtschaftliche Bedrängnis und gefährdet die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit. Dadurch müssen langfristige Investitions- und Wachstumsziele verschoben oder aufgegeben werden. Diese Entwicklung hat negative Auswirkungen auf die gesamte österreichische Realwirtscha...