Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vertragserrichtungskosten als Teil der Bemessungsgrundlage für die GrESt
Entscheidung: ; Revision nicht zugelassen.
Norm: § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987.
Die Vertragserrichtungskosten für den Kaufvertrag, den der Käufer bei einem Rechtsanwalt in Auftrag gegeben hat, sind auch dann Teil der Gegenleistung und damit der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn zuvor der Verkäufer den Vertragsentwurf bei diesem Rechtsanwalt in Auftrag gegeben hat: Dass der Käufer den Vertragsverfasser im Zuge des getätigten Kaufes zur endgültigen Ausfertigung „beauftragen musste“, sonst wäre das Geschäft wohl nicht zustande gekommen, entspricht der üblichen Praxis (in diesem Sinn judiziert der ).