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Abgaben- und Beitragsbegünstigung für Mitarbeiterrabatte: Einkäufe für und von nahen Angehörigen
Hofbauer, Antworten auf Zweifelsfragen zum Mitarbeiterrabatt, PVP 2016, 91.
Der Autor gibt im angeführten Artikel Antworten auf Zweifelsfragen zur Mitarbeiterrabattregelung und hinsichtlich der Rabattgewährung für Einkäufe für und von nahen Angehörigen folgende Position des Finanzministeriums wieder:
Die 20%ige Freigrenze kommt für alle Waren oder Dienstleistungen in Betracht, die der Arbeitnehmer selbst erwirbt, auch wenn diese für seine Partnerin oder seine Kinder bestimmt sind.
Wird die Ware oder Dienstleistung hingegen von den nahen Angehörigen (Partnerin oder Kinder) selbst vergünstigt erworben, dann ist die 20 %-Freigrenze nicht anwendbar.
Für vergünstigte Direkteinkäufe durch nahe Angehörige kann aber der Jahresfreibetrag von 1.000 Euro genutzt werden, das heißt, das Ausmaß des durch den nahen Angehörigen direkt in Anspruch genommenen Vorteils ist auf den dem Arbeitnehmer zustehenden Jahresfreibetrag von 1.000 Euro anzurechnen.