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Verlängerung des Handwerkerbonus
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird.
Der Nationalrat hat am das oben angeführte Bundesgesetz beschlossen (325/BNR 25. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ BNR/BNR_00325/index.shtml), mit welchem der ursprünglich bis Ende 2015 geltende Bonus auf Handwerkerleistungen (siehe Praxis-News vom April 2014, ASoK 2014, 157) ab Juni 2016 und für das Jahr 2017 wieder eingeführt wird.
Die Förderung beträgt 20 % der mit 3.000 Euro begrenzten Kosten für Handwerkerleistungen, somit maximal 600 Euro pro Jahr und Förderungswerber.