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ASoK 6, Juni 2016, Seite 240

Verlängerung des Handwerkerbonus

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird.

Der Nationalrat hat am das oben angeführte Bundesgesetz beschlossen (325/BNR 25. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ BNR/BNR_00325/index.shtml), mit welchem der ursprünglich bis Ende 2015 geltende Bonus auf Handwerkerleistungen (siehe Praxis-News vom April 2014, ASoK 2014, 157) ab Juni 2016 und für das Jahr 2017 wieder eingeführt wird.

Die Förderung beträgt 20 % der mit 3.000 Euro begrenzten Kosten für Handwerkerleistungen, somit maximal 600 Euro pro Jahr und Förderungswerber.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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