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Sozialdumping-Novelle: Ausnahme für Entsendungen innerhalb eines Konzerns
Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG) erlassen wird und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Heimarbeitsgesetz 1960, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden.
S. 240 In den letzten Praxis-News (ASoK 2016, 194 f) wurde über den Begutachtungsentwurf zur Neuregelung der Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings, die ab 2017 in Kraft treten soll, berichtet.
Die nunmehr im Nationalrat beschlossene Regelung (327/BNR 25. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BNR/BNR_00327/index.shtml) sieht eine Ausdehnung der Ausnahme für die vorübergehende Entsendung von besonderen Fachkräften im Zusammenhang mit der Erbringung typischer konzerninterner Leistungen (insbesondere im Zusammenhang mit der Kompetenzbündelung im Rahmen sogenannter Cluster-Abteilungen) vor. Hier ist einerseits die Voraussetzung, dass die Überlassung nicht zum Betriebszweck des überlassenden Unternehmens gehören darf, entfallen (die Nichtanwendung des LSD-BG bewirkt aber keine Ausnahme vom AÜG). Anderers...