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DB-Pflicht auch für Provisionen des Gesellschafter-Geschäftsführers
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Das BFG hat einmal mehr klargestellt, dass alle Vergütungen, die ein wesentlich beteiligter Gesellschafter einer GmbH dafür erhält, dass er unter Eingliederung in den geschäftlichen Organismus dieser GmbH für diese tätig wird, den Lohnnebenkosten unterliegen. Dies betrifft nicht nur das Entgelt für die Wahrnehmung der Geschäftsführung, sondern auch eine Provision, die der Gesellschafter-Geschäftsführer darüber hinaus für die kontinuierliche Vermittlung von Umsätzen erhält.