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bau aktuell 6, November 2019, Seite 219

Das begehbare Flachdach im Bereich des Wohnungseigentums

Fragen der Instandhaltung und Kostentragung

Alexandra Stoffl

Flachdächer gelten oft – noch immer – als neuralgische Punkte von Gebäuden. Ihre Schadhaftigkeit kann schnell zur Bedrohung für die Substanz des gesamten darunterliegenden Bauwerks werden, weshalb eine rasche Behebung des Schadens enorm wichtig ist. Doch gerade im Bereich des Wohnungseigentumsrechts zeigt sich, dass die Frage, wer für eine Schadensbehebung zuständig ist und wer die damit verbundenen Kosten zu tragen hat, einer schnellen Schadensbehebung immer wieder entgegensteht. Dies betrifft insbesondere Konstellationen, bei denen etwa bestehende Flachdächer von Altbauten einzelnen Wohnungseigentumsobjekten im Wohnungseigentums­vertrag zugeordnet und von diesen aus erschlossen wurden. Die so entstandenen begehbaren Flach­dächer werden oftmals wie Terrassen genützt und für diese Zwecke auch baulich verändert und mit diversen Bodenbelägen versehen und teils umfangreich umgebaut. Die in den entsprechenden Wohnungs­eigentumsverträgen enthaltenen Regelungen zur Kostentragung und Instandhaltung der Flachdächer sind nicht selten widersprüchlich oder unklar und werfen im Lichte bestehender Rechtsprechung mehr Fragen auf, als sie beantworten. In diesem Beitrag sollen einige der daraus ...

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