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bau aktuell 6, November 2019, Seite 237

Anforderungen an Aufzüge gemäß ÖNORM EN 81-80

Ein Beitrag zur Diskussion über die Nachrüstung bestehender ­Gebäude auf den Stand der Technik

Gerald Fuchs

Von einer Arbeitsgruppe aus Experten der Stadt Wien und der Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland wird in einem aktuellen Bericht Kritik an einem Entwurf zu Sicherheitsnormen für Aufzüge geübt. Dabei werden Vorhalte aus sicherheitstheoretischer und rechtlicher bzw struktureller Sicht dargelegt. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund der Strafrechtsjudikatur, wonach Gebäude stets den aktuellen Normen entsprechen müssen. Im nachfolgenden Beitrag soll nun ein Aufriss zur aktuellen Kritik am Normungswesen und an der Strafrechtsjudikatur gegeben werden.

1. Normungswesen für Aufzüge

1.1. Ausgangslage

Gemäß § 22 Wr AufzG mussten etwa ab 2007 alle bestehenden Personen- und Lastenaufzüge, die noch keine CE-Kennzeichnung trugen (Baujahr vor 1999), nach den Bestimmungen der damals geltenden ÖNORM EN 81-80:2004 iVm ÖNORM B 2454-1 (nationale Filterung) einer umfassenden sicherheitstechnischen Überprüfung samt Nachrüstung unterzogen werden. Die ÖNORM EN 81-80:2004 basiert auf dem Stand der damals geltenden Sicherheitsregeln der ÖNORM EN 81-1 und der ÖNORM EN 81-2 für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen.

Die Europäischen Normen EN 81-20 und EN 81-50 haben im Jahr 2014 die bis dahin geltenden Normen EN 81-1 und EN 81-2 als Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen abgelöst und wurden ins österreichische Normenwerk übernommen. Die neuen Normen enthalten zum Schutz der Benutzer (Fahrgäste, Wartungs- und Prüfpersonal) zahlreiche erhöhte Anforderungen. Auf Grundlage der neuen EN 81-20 und EN 81-50 wurde auf europäischer Ebene auch eine Neuausgabe der sogenannten „Nachrüstnorm“ EN 81-80 für bestehende Aufzüge erarbeitet.

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