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bau aktuell 1, Jänner 2020, Seite 19

„Größere Renovierung“ eines Gebäudes im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU

Gerald Fuchs

Im heurigen Jahr begeht Österreich das Jubiläum der 25-jährigen Mitgliedschaft in der EU. Die EU hat maßgeblichen Einfluss auf das Baurecht und bautechnische Normen. In diesem Lichte beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Begriff der größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU, dies auch vor dem Hintergrund der brennenden Frage des Umgangs mit Ölheizungen.

1. Die EU und Österreichs Baurecht und Baunormen

Die EU hat maßgeblichen Einfluss auf das Entstehen und den Inhalt von Österreichs Baurecht und bautechnischen Normen. Handelt es sich einerseits bei einer geplanten gesetzlichen Regelung um eine technische Vorschrift im weiten Sinn, so ist diese noch vor der Beschlussfassung auch der EU bzw den Mitgliedstaaten zur Stellungnahme zu übermitteln (Notifizierung nach der Richtlinie [EU] 2015/1535). Während dieser Notifizierung besteht in der Regel eine dreimonatige Stillhaltefrist, in der diese Regelung nicht angenommen werden darf. Dieses Notifizierungsverfahren ist ein Instrument der Information und Prävention, um Handelshemmnisse im Europäischen Binnenmarkt zu verhindern. Es soll sich aus technischen Vorschriften keine Benachteiligung für im Mitbewerb stehende Unternehmer...

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