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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 28 Anwendungsbereich

Christoph Ritz

1

Nach § 98 Abs 1 BAO ist der Abschnitt über die elektronische Zustellung im Anwendungsbereich der BAO nicht anzuwenden.

2

§ 99 BAO ermöglicht dem BMF, mit Verordnung zu bestimmen, auf welche Erledigungen der 3. Abschnitt des Zustellgesetzes anzuwenden ist. Eine solche Verordnung ist § 5a FOnV 2006 (idF BGBl II 2011/82).

3

Siehe auch § 98 Abs 2 BAO (über den Zeitpunkt, in dem elektronische Dokumente als zugestellt gelten) und § 97 Abs 3 BAO (ausdrückliche Zustimmung des Empfängers erforderlich).

4

Die §§ 29-33 ZustG regeln die Zulassung elektronischer Zustelldienste und deren besondere Pflichten. Dabei handelt es sich nicht um Regelungen des Zustellrechts, sondern um Regelungen für spezifische Telekom-Dienstleistungen (Thienel/Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht5, 378; Larcher, Zustellrecht, Rz 456).

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