Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sind unsere Berge Abfall – Abfallberge?
In den letzten Monaten erfolgten (Autobahn-)Baulosbefliegungen durch den Zoll, um potenzielle ALSAG-Quellen festzustellen.
Diese Aktivitäten blieben von den Betroffenen nicht unbemerkt. Man könnte meinen, dass nun der Orwell’sche Überwachungsstaat Urstände feiert, indem die Zöllner jetzt in die Luft gehen, um Abgaben zu erhaschen. Die Wahrheit ist weit trivialer: Man hätte die fraglichen Informationen durchaus auch durch (mehrtägiges, langweiliges) Aktenstudium, bspw der staatlichen Bauunterlagen (bei der ASFINAG und den Landesbaudirektionen) erlangen können, was nebenbei den Vorteil einer Detailkenntnis der Geologie verschafft hätte, welche aus der Luft – besonders in tiefere Bodenschichten – nur schwer erkundet werden kann, aber so ein gelegentlicher Motorflug ist eben doch mehr sexy, als Papierstapel in der Amtsstube zu wälzen. Der „legale“ Hintergrund ist der Erlass BMFLUW-UW.2.2.2/0003-IV/2/2012, der zu § 3 Abs 1 Z 1 ALSAG festsetzt: „Zu einer solchen Absicht zur Lagerung muss das Vorliegen eines der Rechtsordnung entsprechenden Zwischenlagers hinzutreten. ... Wenn also für die Errichtung/den Betrieb eines Lagerplatzes die Bewilligung/Anzeige oder Nichtuntersagung einer Behörde...