Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Teuerungsabrechnung oder Preisgleitung
Vergleich der Berechnungsmethoden in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Die Normen zur Teuerungsabrechnung oder Preisgleitung sind einschlägige Vertragsnormen. Nach Ansicht eines führenden emeritierten schweizerischen Baurechtsprofessors liegt darin die Gelegenheit der Ingenieure, „Rache“ an den Juristen zu nehmen. Nicht auf den Wortlaut kommt es an, Formeln sind gefragt. Daher sind diese dann so kompliziert dargestellt, dass sie für Juristen nicht mehr verständlich oder gar zugänglich sind.
Als Beispiel sei in diesem Zusammenhang Punkt 5.5.2 der ÖNORM B 2111 zitiert:
Die Deutungshoheit für eine Vertragsnorm liegt so auf einmal nicht mehr bei den Rechtsgelehrten.
Dem oben erwähnten Prof. Dr. Peter Gauch, emeritierter Professor für Zivil- und Handelsrecht der Universität Freiburg (Schweiz) und Präsident des Instituts für Schweizerisches und internationales Baurecht, Freiburg, ergeht es so wie vielen Juristen. Die Teuerungsabrechnung ist das Einzige im schweizerischen Werkvertragsrecht, was er nicht ganz erfasst. Seine an Jörg Bucher gestellte Frage „Wie machen das denn die Deutschen?“ ist der Anlass zu diesem Beitrag.
„Die Deutschen“ machen es sich mit der Teuerung einfach. In der Regel sehen die Bauverträge gar keinen Teuerungsausgleich vor, es gibt daher ...