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Kein Anspruch aus Bankgarantie bei Verlust der Originalurkunde
bauaktuell 2010/15
§ 880a, §§ 914 f. ABGB
1. Der Garant muss zur Sicherung seiner Rückgriffsansprüche vom Begünstigten die strikte, „pedantisch genaue“ Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen verlangen („formelle Garantiestrenge“).
2. Auch die im Rahmen eines Garantievertrags abgegebenen Erklärungen des Garanten unterliegen allerdings den Auslegungsregeln der §§ 914, 915 ABGB. Dabei ist auf die konkreten Umstände, insbesondere auf den Geschäftszweck und die Interessenlage der Beteiligten, Bedacht zu nehmen. Die formelle Garantiestrenge ist in diesem Zusammenhang „kein Selbstzweck“, sondern gilt nur so weit, als das dem Willen der Vertragsparteien entspricht.
Die Beklagte hat zugunsten der Klägerin eine Bankgarantie über den Höchstbetrag von 94.266 Euro ausgestellt, die die Leistung der Beklagten „ohne Prüfung des Rechtsgrundes und unter Verzicht auf alle Einwendungen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt ihrer ersten diesbezüglichen schriftlichen Aufforderung sowie der Original-Bankgarantie“ vorsah. Weiters heißt es in der Garantieerklärung ua: „Bereits geleistete Teilzahlungen reduzieren den garantierten Höchstbetrag. ... Diese Garantie erlischt durch Rückstellung dieser Bankgarantie...