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Auswahl- und Kontrollpflichten eines Geschäftsführers
Entscheidung: (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Sachverhalt und Verfahren: Der Geschäftsführer einer GmbH wurde unter anderem für Kommunalsteuerrückstände zur Haftung herangezogen. Bei der GmbH sei übersehen worden, dass bestimmte Sachbezugswerte auch für die Kommunalsteuer zu berücksichtigen seien. Er bestritt das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung, weil er sich einer fachkundigen Personalverrechnerin bedient habe.
Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, der Geschäftsführer habe sich einer langjährig beschäftigten Lohnverrechnerin bedient und sei seinen Kontrollpflichten in ausreichender Weise nachgekommen. Die Kontrolle habe sich auf die jeweilige Summe, nicht auf die Zusammensetzung der Beträge bezogen. Die gegenständlichen Beträge wären aufgrund ihrer geringen Höhe pro Monat nicht aufgefallen.
Rechtliche Beurteilung: Nach ständiger VwGH-Rechtsprechung hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte (zumindest leicht fahrlässige) Verletzung dieser Pflichten annehm...