zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 166. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2024

ISBN: 978-3-406-45143-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerung - Stand: Juli 2024

VI. Vermögensarten

70 Keine vorrangige abkommensrechtliche Regelung. Nach dt. innerstaatlichen Steuerrecht gibt es vier verschiedene Vermögensarten (§ 18 BewG), nämlich

  1. 1.das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 33 bis 67, 31 BewG),

  2. 2.das Grundvermögen (§§ 68 bis 94, 31 BewG),

  3. 3.das Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, 31 BewG) und

    früher (bis zum )

  4. 4.das sonstige Vermögen (§§ 110 bis 113 BewG), das mit dem Auslaufen der VSt (s. Rz. 1) mangels innerstaatl. Relevanz abgeschafft wurde.

Art. 22 unterscheidet dagegen zw.

  1. 1.dem unbeweglichen Vermögen,

  2. 2.dem beweglichen Vermögen, das Betriebsvermögen ist,

  3. 3.Seeschiffen und Luftfahrzeugen im intern. Verkehr einschl. dem dazu gehörenden beweglichen Vermögen,

  4. 4.Schiffen, die der Binnenschifffahrt dienen, einschl. dem dazu gehörenden beweglichen Vermögen und

  5. 5.anderen Vermögensteilen.

71 Betrachtet man die VSt abkommensrechtlich als eine Ergänzung...

Daten werden geladen...