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SWK 27, 25. September 2024, Seite 1138

Abgeltung der kalten Progression für das Jahr 2025 beschlossen

Das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 im Überblick

Felix Baumgartner

Am wurde das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) im Nationalrat beschlossen und damit die Grundlage für die Umsetzung der Inflationsanpassung der wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge im Bereich der Einkommensteuer für das Jahr 2025 geschaffen. Die Beschlussfassung im Bundesrat ist am geplant.

1. Überblick

Den Ausgangspunkt für die Inflationsanpassung bildet der Progressionsbericht 2024 des Instituts für Höhere Studien (IHS) und des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO), der die im Jahr 2025 auszugleichende Inflation mit 5 % beziffert, errechnet als der Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten über die Monate Juli 2023 bis Juni 2024. Dem Bericht zufolge beläuft sich die kalte Progression im Jahr 2025 auf 1.989 Mio Euro. Zwei Drittel davon, demnach 1.338 Mio Euro, sind gemäß § 33a Abs 4 EStG automatisch auszugleichen. Die angepassten Beträge sind jeweils bis zum 31. 8. des laufenden Kalenderjahres im Wege einer Verordnung kundzumachen. Dies erfolgte am durch die Inflationsanpassungsverordnung 2025. Die Differenz von 651 Mio Euro (verbleibendes Drittel) ist gemäß § 33a Abs 5 EStG durch Entlastungsmaßnahmen für Bezieher von Einkünften, vor allem im Bereich der Einkommensteue...

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