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(Steuerliche) Erleichterungen, Kurzarbeit, Sonderkredite und Garantien bei Hochwasserkatastrophen
1. Steuerliche und abgabenrechtliche Erleichterungen
Gebührenbefreiungen und steuerlich absetzbare Posten: Kosten für die Beseitigung von Schäden nach einer Katastrophe, wie etwa das Auspumpen von Kellern, sind steuerlich abzugsfähig. Auch Reparatur- und Sanierungskosten für Alltagsgegenstände wie Autos, PCs, Kleidung und Geschirr können steuerlich geltend gemacht werden, soweit keine Versicherung oder öffentlichen Hilfsgelder zur Verfügung stehen.
Unternehmen, die Ersatzinvestitionen aufgrund des Hochwassers tätigen, können von allgemeinen Investitionsanreizen wie dem Investitionsfreibetrag und der degressiven Abschreibung profitieren. Betroffene sind von bestimmten Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit, einschließlich solcher für die Neuausstellung von Dokumenten wie Reisepässen und Führerscheinen, Fahrzeugzulassungen oder Baugenehmigungen. Bei beschädigten Wohnungen oder Fahrzeugen entfallen die Gebühren für neue Miet- oder Leasingverträge.
Spendenabsetzbarkeit: Spenden an begünstigte Einrichtungen können als Betriebs- oder Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Auf Empfängerseite sind Leistungen aus dem Katastrophenfonds und Spenden für die Schadensbeseitigung ste...