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SWK 27, 25. September 2024, Seite 1154

Update Abgabenverfahrensrecht 2024: Aktuelles auf einen Blick

Robert Rzeszut und Philip Predota

Mit dieser wiederkehrenden Rubrik bieten wir einen praxisrelevanten Überblick über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung sowie zur Judikatur des BFG und VwGH zum Abgabenverfahrensrecht. Dieses erste Update bietet eine Auswahl für die Praxis besonders bedeutsamer Entscheidungen des vergangenen Jahres.

1. Körperschaftsteuerzuschlag auch bei bloß fahrlässig verschuldeter Unmöglichkeit der Empfängerbenennung

Entscheidung: Ro 2022/13/0009 (Vorerkenntnis: Ra 2018/13/0059).

Normen: § 162 BAO; § 22 Abs 3 KStG.

Auf den Punkt gebracht: Kommt ein Abgabepflichtiger auf Verlangen der Abgabenbehörde der Benennung der Empfänger bestimmter Zahlungen nicht nach, kann der Betriebsausgabenabzug gemäß § 162 BAO verweigert und ein Zuschlag zur Körperschaftsteuer in Höhe von 25 % gemäß § 22 Abs 3 KStG festgesetzt werden.

Sachverhalt: Die Revisionswerberin war in der Baubranche tätig. Infolge einer Außenprüfung wurde seitens der Abgabenbehörde der Abzug von Betriebsausgaben (in Form der Abschreibung von Herstellungsaufwand) gemäß § 162 BAO nicht anerkannt und ein Zuschlag zur Körperschaftsteuer in Höhe von 25 % gemäß § 22 Abs 3 KStG verhängt, weil die Empfänger der Leistungen nicht benannt werden konnten.

Im Konkreten leistete die Revision...

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