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SWK 27, 25. September 2024, Seite 1175

GrESt-Bemessungsgrundlage bei Grundstückskauf und Errichtung eines Einfamilienhauses in einer neu angelegten Siedlung

Entscheidung: Ra 2022/16/0087, 0088 (Amtsrevisionen, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: §§ 2, 5 GrEStG.

S. 1176 Sachverhalt und Verfahren: Eine Grundstückshandels-GmbH (M-GmbH) erwarb gemeinsam mit mehreren natürlichen Personen – darunter auch die beiden mitbeteiligten Parteien – ein größeres Grundstück zwecks Umsetzung eines Siedlungsprojekts (Parzellierung, Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser und anschließende Veräußerung). Die aufgeteilten Bauparzellen waren jeweils rund 1.000 m2 groß und wurden – zwecks Umgehung der von der Gemeinde vorgeschriebenen Mindestbauplatzgröße von 700 m2 – an jeweils zwei Parteien verkauft. Auch die mitbeteiligten Parteien erwarben gemeinsam mit der M-GmbH Miteigentumsanteile an einer Bauparzelle (Anteil der M-GmbH lag knapp unter 50 %).

In der Folge wurden auf allen Bauparzellen Massivhäuser durch die H-GmbH, eine mit der M-GmbH verbundene Gesellschaft, errichtet.

Das Finanzamt setzte gegenüber den mitbeteiligten Parteien Grunderwerbsteuer ausgehend vom Kaufpreis für das Grundstück und von den Baukosten für das errichtete Einfamilienhaus fest.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und setzte die Grunderwerbsteuer nur vom Kaufpr...

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