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Steuerrecht für die Praxis

7. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4943-6

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Steuerrecht für die Praxis (7. Auflage)

S. 303Kapitel 8

Körperschaftsteuer – Überblick, Subjekt, Objekt

1. Überblick

452

Die Körperschaftsteuer ist wie die Einkommensteuer ebenso eine Ertragsteuer (→ 8 ff). Auch die Körperschaftsteuer knüpft an das Prinzip der Leistungsfähigkeit an (dazu → 51). Die Körperschaftsteuer ist im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Dieses verweist aber auf eine Vielzahl von Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG). Allgemeine Grundsätze der Einkommensteuer werden daher auch über diese Verweise für die Körperschaftsteuer übernommen.

453

Steuersubjekt

Der Körperschaftsteuer unterliegen nur Körperschaften als Steuersubjekte. Dazu zählen juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Ausnahmefällen auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen.

454

Steuerobjekt

Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen der Körperschaft.

Körperschaften unterliegen grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht. Bei Körperschaften kann aufgrund der Rechtsform, des Zwecks und der Tätigkeit der Umfang der Steuerpflicht auf bestimmte Einkünfte beschränkt sein. Darüber hinaus kann sich eine Beschränkung d...

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