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Das Einwegpfand aus umsatzsteuerlicher Sicht
Umsatzsteuerliche Folgen für Unternehmer
Das Einwegpfand kommt nach Österreich. Ab haben gewerbsmäßige Inverkehrsetzer von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall vom jeweiligen Abnehmer ein Pfand in Höhe von 25 Cent je Verpackung einzuheben. Bei Retournierung der Einweggetränkeverpackungen ist das Pfand in selber Höhe zu erstatten. Neben den erheblichen praktischen Folgen für die betroffenen Unternehmen stellen sich auch umsatzsteuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem neuen Einwegpfandsystem. Insbesondere von Bedeutung ist dabei die konzeptionelle Abgrenzung zum Mehrwegpfand. Im Folgenden wird das neue Einwegpfandsystem aus umsatzsteuerlicher Sicht beleuchtet und werden die umsatzsteuerlichen Konsequenzen für die betroffenen Unternehmer aufgezeigt.
1. Einführung des Einwegpfands in Österreich
Mit wird in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen ab 0,1 Liter und maximal 3 Liter – kurz: Einwegpfand – eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen gewerbsmäßige Inverkehrsetzer von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall vom jeweiligen Abnehmer ein Pfand in Höhe von 25 Cent je Verpackung einheben. Zu den Inverkehrsetzern gehören n...