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Organisationserlass zum COFAG-NoAG
Der , 2024-0.565.597, regelt den Vollzug des COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetzes, das mit dem COFAG-Sammelgesetz, veröffentlicht im BGBl I 2024/86 vom , eingeführt wurde. Dies beinhaltet folgende Aufgaben:
Festsetzung von Rückerstattungsansprüchen sowie deren Verzinsung;
Erfassung von Einzahlungen zu Rückerstattungsbescheiden im Fördermanager;
Meldungen an die Transparenzdatenbank sowie die Europäische Transparenzdatenbank;
Gewährung finanzieller Maßnahmen im Zusammenhang mit offenen Förderanträgen der COFAG und deren Erfassung im Fördermanager.