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Rückerstattungszinsen gemäß COFAG-NoAG
Mit , 2024-0.584.522, BMF-AV 2024/106, werden die Rückerstattungszinsen gemäß COFAG-NoAG in den Zinsanpassungserlass aufgenommen. Per betragen die Zinsen gemäß § 16 Abs 1 Satz 1 COFAG-NoAG 5,88 %, die Zinsen gemäß § 16 Abs 1 Satz 2 COFAG-NoAG 4,88 %. Dieser Erlass ersetzt den , 2024-0.339.113.