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BFGjournal 3, März 2016, Seite 86

Sonderfragen zur Immobilienertragsteuer: Verkäufe durch einen begünstigten Verein sowie Möglichkeiten der Rückerstattung

Melanie Kittl und Bernhard Renner

Im Rahmen von privaten Grundstücksveräußerungen iSd §§ 30 ff EStG 1988 wird die Einkommensteuer (ESt) in Form der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) von Rechtsanwälten und Notaren selbst berechnet und auch abgeführt. Stellt sich jedoch im Nachhinein heraus, dass diese Selbstberechnung zu hoch erfolgt ist, kann dies nach aktueller höchstgerichtlicher Judikatur ausschließlich im Wege der Veranlagung korrigiert werden und bleibt ein Festsetzungsverfahren nach § 201 BAO verschlossen. Dies gilt gleichermaßen für Grundstücke aus dem Privatvermögen und aus dem Betriebsvermögen. Bei begünstigten Körperschaften ergibt sich außerdem die Besonderheit, dass Verkäufe von Grundstücken im Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit sind.


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Ro 2015/15/0005
§§ 30 ff EStG 1988

1. Der Ausgangsfall

1.1. Verfahrensablauf vor dem Finanzamt

Ein iSd §§ 34 ff BAO gemeinnütziger sowie iSd § 4a Abs 2 Z 3 EStG 1988 spendenbegünstigter, aus Sicht des Vereinsrechts „großer“ Verein erhielt regelmäßig Zuwendungen von dritter Seite (zB Erbschaften) auch in Form von Grundstücken, die er sodann verkaufte, um dadurch benötigte liquide Mittel zu lukrieren.

Der Verein beantragte für einen k...

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