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BFGjournal 2, Februar 2015, Seite 51

Ausmaß des Verpflegungskostenersatzes bei wiederkehrender, aber nicht regelmäßiger Tätigkeit

Wolfgang Ryda

Bei wiederkehrender, aber nicht regelmäßiger Tätigkeit an ein und demselben Ort kommt der Ansatz von Tagesdiäten im Ausmaß von 15 Tagen pro Kalenderjahr in Betracht.


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RV/7105145/2014, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Zunächst wurde der als Expatriate tätige Beschwerdeführer mit Vorhalt vom aufgefordert, seine in der Arbeitnehmererklärung 2012 in der Höhe von 7.268,90 Euro als Werbungskosten geltend gemachten Reiseaufwendungen detailliert aufzugliedern. Aus der in der mit datierten Vorhaltsbeantwortung gingen ein Aufenthalt des Beschwerdeführers in V im Ausmaß von 144 Tagen bzw daraus resultierende Reisekosten von 4.708,80 Euro hervor. Betreffend die Berechnungsmodalitäten führte die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers aus, dass dieser die Verpflegungs- und Nächtigungsaufwendungen aus Eigenem getragen bzw die Aufwendungen auf Basis der Tages- und Nächtigungsgebühren als Werbungskosten zum Ansatz gebracht habe.

In der Folge wurde der Beschwerdeführer mit Bescheid vom zur Einkommensteuer 2012 veranlagt, wobei das Finanzamt betreffend die Reisen nach V die Auffassung vertrat, dass der Beschwerdeführer an vorgenanntem Ort – mit Ausnahme einer Anfangsphase vo...

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