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BFGjournal 2, Februar 2015, Seite 56

Entgeltliche Ablöse des Fruchtgenussrechts als Veräußerung der Beteiligung

Ernst Marschner

Der VwGH bestätigte die Vorentscheidung des UFS, wonach die Ablöse eines Vorbehaltsfruchtgenussrechts nach vorheriger Schenkung einer Beteiligung (unter Vorbehalt dieses Fruchtgenussrechts) als steuerpflichtige Veräußerung der Beteiligung zu werten ist. Dabei scheint der VwGH die Rechtsfolge auch ohne wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Schenkungsakt und Ablösevorgang zu judizieren.


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2011/15/0039; RV/3079-W/08
§ 31 EStG idF vor BBG 2011

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer (natürliche Person) stiftete (schenkte) im Dezember 2000 einen Teil der Beteiligung an einer GmbH einer Privatstiftung. Der Stifter behielt sich das Fruchtgenussrecht an den abgetretenen Geschäftsanteilen vor. Eineinhalb Jahre später (August 2002) verzichtete der Stifter auf sein Fruchtgenussrecht und erhielt dafür einen Ablösebetrag in Höhe von 3,3 Mio Euro, wobei diese Summe dem Wert der Ausschüttungen entspricht.

Der UFS vertrat in der bekämpften Entscheidung die Ansicht, dass die Zuwendung der Beteiligung an die Privatstiftung unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts sowie der spätere entgeltliche Verzicht auf das Fruchtgenussrecht als wirtschaftliche Einheit zu betrachten sind. Daher wurde ei...

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