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bau aktuell 4, Juli 2024, Seite 163

Die Kollektivvertragsabschlüsse in der Bauwirtschaft zum 1. 5. 2024

Mit Anmerkungen zur formelhaften Erhöhung der Löhne und Gehälter und unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen im Rahmenrecht des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie

Christoph Wiesinger

Bei der Kollektivertragsrunde 2023 wurde für die Kollektivverträge der Bauwirtschaft ein Abschluss für zwei Jahre vereinbart, wobei der Lohn- bzw Gehaltserhöhung ab jeweils eine Formel zugrunde liegt. Die Änderungen werden im Folgenden überblicksartig dargestellt und hinsichtlich ausgewählter Punkte auch vertieft behandelt.

1. Bauarbeiter (Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe)

1.1. Lohnabschluss

1.1.1. Erhöhung der Mindestlöhne

Bei der Kollektivvertragsrunde 2023 wurde bereits die Erhöhung der Löhne für das Jahr 2024 vereinbart; die Bestimmung lautet: „Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen werden per für eine Laufzeit von 12 Monaten um 0,35 % zuzüglich der prozentuellen Veränderung des VPI 2020 im Vergleich zum Vorjahr erhöht, wobei der Berechnung die durchschnittliche Veränderung der von der Statistik Austria ausgewiesenen Werte für die Monate März 2023 bis einschließlich Februar 2024 zugrunde gelegt werden.“

Die Auslegung dieser Bestimmung führt immer wieder zu Nachfragen, obwohl die Regelung aus rechtlicher Sicht eindeutig formuliert ist. Ursache dafür ist, dass die Statistik Austria monatlich die Veränderung der Verbraucherpreise feststellt. Ba...

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