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bau aktuell 4, Juli 2024, Seite 134

News – Aktuelles aus der Branche (I)

MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M.

Hitzekampagne der Bausozialpartner

Seit dem Jahr 2013 gilt Hitze als eine der Erscheinungsformen von Schlechtwetter im Sinne des BSchEG (Novelle BGBl I 2012/117). Sobald der Grenzwert von 32,5° C überschritten ist, kann der Arbeitgeber die Arbeit unter Anwendung der Bestimmungen für die Schlechtwetterentschädigung, das heißt Lohnfortzahlung in Höhe von 60 % und Rückerstattung durch die BUAK, entfallen lassen.

Dass dies aber nicht die einzige Möglichkeit ist, Arbeitnehmer nicht bei Hitze arbeiten zu lassen, zeigt eine aktuelle Kampagne der Bausozialpartner (Bundesinnung Bau, Fachverband der Bauindustrie, Gewerkschaft Bau-Holz) auf. Sie soll Arbeitgebern jene Möglichkeiten aufzeigen, die ein Arbeiten bei Hitze – abgesehen von der Schlechtwetterregelung – vermeiden sollen, worunter unter anderem eine Verlagerung der Arbeitszeit in die Morgenstunden zu verstehen ist, da Hitze meist erst ab 14:00 Uhr spürbar ist, während es in den Morgenstunden und am Vormittag selbst im Hochsommer vergleichsweise kühler ist.

Die gemeinsame Kampagne richtet sich aber auch an die Bauauftraggeber, die animiert werden sollen, Projekte so zu gestalten, dass jene Monate verstärkt für Bauarbeiten genutzt werden, in de...

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