AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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§ 7 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
Gesetzesmaterialien
EB BlgNR IA 2228/A XXV. GP, ebenso AB BlgNR XXV. GP 1689 S. 190
„Zu § 7 Abs. 2 Z 4:
Da für Dienstnehmerinnen, die auf Grund ihres Arbeitsvertrages ausschließlich Arbeiten am Wochenende oder an Feiertagen verrichten, das Schutzbedürfnis vor Wochenend- und Feiertagsarbeit nicht gegeben ist, wird für diese Dienstnehmerinnen ein Ausnahmetatbestand in Abs. 2 aufgenommen. Es soll für sie jedoch nur jenes Beschäftigungsausmaß während der Schwangerschaft zulässig sein, das vorher schon arbeitsvertraglich festgelegt war, soweit dieses nach den § 6 und 8 zulässig ist. Durch die Aufnahme dieser Ausnahme in Abs. 2 entfällt die Notwendigkeit eines Antrags durch den Arbeitgeber an das Arbeitsinspektorat und damit auch die Genehmigung durch Bescheid. Auch dadurch wird sich die Zahl der Bescheidverfahren entscheidend reduzieren.“
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | ||
II. | Inhaltsfragen | ||
A. | Zeitrahmen und Ausnahmen | ||
B. | Rechtsfolgen (erlaubter) Sonntagsarbeit | ||
III. | Sanktionierung |
I. Grundsätzliches
1
Das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot – ebenfalls ein Beschäftigungsverbot wie jenes in § 6, mit den erörterten Folgen – umfasst jede Art ...