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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 17 Nachtruhe

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches
1
II.
Die Nachtarbeitsverbote im Einzelnen
A.
Allgemeiner, branchenunabhängiger Rahmen (Abs. 1, 3, 3a)
26
B.
Branchen-Sonderbestimmungen
1.
Gastgewerbe (Abs. 2)
7
2.
Aufführungen und Aufnahmen (Abs. 4)
8
3.
Backwaren-Erzeugungsbetriebe (Abs. 5)
9
4.
Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege (Abs. 6)
III.
Regelmäßige Nachtarbeit (Abs. 7)
1114

I. Grundsätzliches

1

Eine besondere Ausformung der Ruhezeiten folgt für Jugendliche aus dem grundsätzlichen Nachtarbeitsverbot. Dieses ergänzt § 16 Abs. 2 ganz wesentlich. Es zwingt dazu, schon die Arbeitszeitplanung auf die erlaubte Tageszeitphase zu beschränken und schließt Nachtarbeit – Normalarbeitszeit und Überstunden – weitgehend aus.

Auch darin unterscheidet sich das KJBG vom AZG und KA-AZG ganz wesentlich, welche keine Nachtarbeitsbeschränkungen kennen.

II. Die Nachtarbeitsverbote im Einzelnen

A. Allgemeiner, branchenunabhängiger Rahmen (Abs. 1, 3, 3a)

2

Generell – d.h. soweit keine der nachfolgenden Ausnahmen greift – erstreckt sich das Nachtarbeitsverbot auf die Zeitzone zwischen 20 und 6 Uhr. Ob Sommer- oder Winterzeit spielt hier keine Rolle; es gilt die jeweilige Uhrzeit.

3

Dieser allgemeine Rahmen gilt auch für ...

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