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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 23 Vollziehung und Inkrafttreten

Franz Schrank

Kommentierung

1

Von § 23 hat mit Ausnahme jener des Abs. 6 (Aufhebung der Gesetzesaushangpflicht) keine der Inkrafttretens-Bestimmungen mehr aktuelle praktische Bedeutung.

2

Zu Abs. 1 gilt es zu beachten, dass die Bezeichnung und Zuständigkeit durch Novellen des BundesministerienG teils überholt (so ist der Bundesminister für Arbeit aktuell zuständig) und auch künftig veränderbar ist.

§ 14a und § 22b sind am Tag nach der Kundmachung des BGBl. I 2019/22 in Kraft getreten, also am .

AZG | Arbeitszeitgesetz

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