AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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§ 22b Übergangsbestimmungen zum BGBl. I Nr. 22/2019
Kommentierung
1
Diese Übergangsbestimmung des Abs. 1 entspricht inhaltlich genau jener des § 33a Abs. 28 ARG. Siehe daher zur Bedeutung und den weiteren Auswirkungen die dortige Kommentierung.