AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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§ 21 Verweisungen
Kommentierung
1
§ 21 ordnet ein rechtsstaatlich unbedenkliches (weil nur denselben Normsetzer betreffendes) dynamisches Verständnis seiner Verweisungen auf andere Gesetze (nicht auch Verordnungen) an. Die Bestimmung entspricht exakt jener des § 32a AZG und § 32a ARG.