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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

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Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 15 Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliches
A.
Zum Anwendungsbereich des § 15
1
B.
Öffentlich-rechtliche Gewährungspflicht
2, 3
II.
Einzelfragen
A.
Doppelnotwendigkeit
4
B.
Schutz betrieblicher Interessen
5, 6
C.
Entgeltfortzahlung?
7, 8

I. Grundsätzliches

A. Zum Anwendungsbereich des § 15

1

§ 15 entspricht exakt § 8 ARG. Es kann daher zur Vereinfachung auf die Kommentierung oben Rz. 1–3 zu § 8 ARG verwiesen werden, die unter Austausch der Paragraphen-Zitierungen voll übernehmbar ist.

B. Öffentlich-rechtliche Gewährungspflicht

2

Anders als bloße Dienstverhinderungsansprüche entspricht den sich aus § 15 Abs. 1 ergebenden – bei Zutreffen der Voraussetzungen auch einseitig konsumierbaren – Freistellungsansprüchen auch eine öffentlich-rechtliche, durch Verwaltungsstrafe (§ 20) sanktionierte Gewährungspflicht des Arbeitgebers.

3

Deren unsachliche Verweigerung bzw. Benachteiligungen bei Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer kann überdies einen Verstoß gegen das Religionsdiskriminierungsverbot des § 17 GleichbG begründen und die dafür vorgesehenen Rechtsfolgen (§§ 26, 29 GleichbG) auslösen.

II. Einzelfragen

A. Doppelnotwendigkeit

4

Grundvoraussetzung des teilweisen Arbeitsfreis...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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