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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 11 Wöchentliche Ruhezeit bei Schichtarbeit

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches
13
II.
Die Abweichungsermächtigungen für Schichtarbeit
A.
Zur Schichtarbeitsvoraussetzung (Abs. 1)
46
B.
Die Abweichungsmöglichkeiten im Einzelnen (Abs. 2)
7, 8

I. Grundsätzliches

1

Die Abweichungsermächtigungen des § 11 sollen die Schichtarbeit – gemeint vernünftig – ermöglichen und sind in Abs. 2 präzisiert.

Anders als die vergleichbaren Regelungen im ARG bedürfen sie besonderer Formalitäten, nämlich einer Betriebsvereinbarung, soweit ein zuständiger Betriebsrat besteht, bzw. ansonsten einer schriftlichen Einzelvereinbarung (Abs. 1).

2

Da keine echte Zulassung erforderlich und nur von einer Regelung die Rede ist, wird es sich bei dieser Betriebsvereinbarung – ähnlich wie bei gleitenden Arbeitszeiten nach § 4b AZG anerkannt – um eine letztlich auch erzwingbare Betriebsvereinbarung handeln.

3

Nur das konkrete Zutreffen der Voraussetzungen der Abweichungsermächtigungen macht auch die möglichen Abweichungen erlaubt, was angesichts der Verwaltungsstrafbarkeit von Übertretungen der § 9 und 10 zu beachten haben. Ohne Erlaubtheit der Abweichungen wären ja die Regeln der § 9 und 10 in vollem Umfang einzuhalten.

II. Die Abweichu...

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