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Kanduth-Kristen/Marschner/Peyerl/Ebner/Ehgartner

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

17. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4824-8

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Dokumentvorschau
Kanduth-Kristen/Marschner/Peyerl/Ebner/Ehgartner - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 94 Ausnahmen von der Abzugspflicht

Ernst Marschner

VO KESt-Erstattung Mutter-TochterGes, BGBl 56/1995

§ 1 Eine Unterlassung des Steuerabzugs im Sinne des § 94a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 ist unzulässig, wenn

1.

Umstände vorliegen, die für die Annahme eines Mißbrauchs im Sinne des § 22 der Bundesabgabenordnung sprechen und ein Mißbrauch von dem zum Abzug Verpflichteten zu vertreten wäre (§ 2), oder

2.

eine offenkundige verdeckte Ausschüttung (§ 8 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 vorliegt (§ 3) oder

3.

der zum Abzug Verpflichtete nicht ausreichend nachweisen kann, daß die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug vorliegen (§ 4).

§ 2 (1) 1Ein Mißbrauch im Sinne des § 22 der Bundesabgabenordnung wäre von dem zum Abzug Verpflichteten nur dann nicht zu vertreten, wenn er über eine schriftliche Erklärung der die Kapitalerträge empfangenden Gesellschaft verfügt, aus der die in Abs. 2 angeführten Umstände hervorgehen. 2Überdies dürfen dem zum Abzug Verpflichteten keine Umstände erkennbar sein, die Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung auslösen.

(2) Schriftliche Erklärungen im Sinne des Abs. 1 müssen folgende Aussagen enthalten:

1.

Die Gesellschaft entfaltet eine Betätigung, die über die bloße Vermögensverwaltung hinausgeht.

2.

Die Gesellschaft beschäftigt eigene Arbeitskräfte.

3.

Die Gesellschaft verfügt über eigene Betriebsrä...

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