Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
17. Aufl. 2024
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§ 69 Lohnsteuerabzug in besonderen Fällen
VO Pauschbesteuerung vorübergehend beschäftigter ArbN, BGBl 594/1988 idF BGBl II 41/2001 [nicht abgedruckt; s 14. Aufl]
LStR: Rz 1166 bis Rz 1177d
Übersicht
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1. | Allgemeines | |
2. | Pauschalierung für vorübergehend beschäftigte ArbN (Abs 1) | |
3. | Bezüge aus einer gesetzl Kranken- oder Unfallversorgung (Abs 2) | |
4. | Bezüge nach dem HeeresgebührenG – HGG (Abs 3) | |
5. | Winterfeiertagsvergütung (Abs 4) | |
6. | Rückzahlung von Pflichtbeiträgen (Abs 5) | |
7. | Insolvenz-Entgelt (Abs 6) | |
8. | DienstleistungsscheckG – DLSG (Abs 7) | |
9. | Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG – BUAG (Abs 8) | |
10. | Rückzahlungen von Beiträgen für freiwillige Weiterversicherungen (Abs 9) |
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1. Allgemeines. § 69 enthält verschiedene Bestimmungen, die bezügl diverser Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1) einen pauschalen LSt-Abzug sowie (2) die StFreiheit oder begünstigte Besteuerung von Einkommensteilen vorsehen, und (3) Meldepflichten in Form der Ausstellung von Lohnzetteln regeln. Die in § 69 angeführten Einkünfte haben gemeinsam, dass sie meist nur kurzzeitig bezogen werden. Die LStPauschalierung der aufgrund des Abs 1 erlassenen VO für bestimmte vorübergehend beschäftigte ArbN führt zu einer Endbesteuerung, da...