Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
17. Aufl. 2024
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§ 67a Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung
Literatur 2023: Daxkobler/Mavher, Schaffung einer neuen abgabenrechtl Begünstigung für Start-Up-Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, taxlex 23, 299; Ludvik/Grabmayr, Die FlexKapGes, SWK 23, 1015; Novak/Aspalter, Was bringt die neue Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung nach § 67a EStG? ecolex 23, 923; Puchner/Gloser, Die neue Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, SWK 23, 1342; Salnikow, Start-up-FörderungsG 2023: Die neue Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, taxlex 23, 288; Vondrak, Die neue Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, ecolex 23, 610; Wild, Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung und MindestKöSt: Die stl Maßnahmen des Start-Up-FörderungsG, RWZ 23, 175.
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1. § 67a wurde mit dem Start-Up-FörderungsG (RV 2321 BlgNR 27. GP) neu geschaffen und gilt ab dem Kj 2024. Zweck der Regelung (Abs 1) ist die Förderung der Start-up-Szene, indem die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen grds auf den Zeitpunkt der Veräußerung verlegt wird (sog „Dry-income-Problematik“). Es liegt keine StBefreiung vor. Als Vorbild gilt die dt Regelung (dazu Daxkobler/Mavher taxlex 23, 299; Salnikow taxlex 23, 288). Demnach legt § 67a Abs 1 fest, dass die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der unentgeltl Abg...