zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
immo aktuell 2, April 2024, Seite 45

Das Fruchtgenussrecht als Steuerfalle?

Ein VwGH-Erkenntnis „auf tönernen Füßen“

Katharina Pinter und Walter Stingl

Das Fruchtgenussrecht basiert auf den mehr als 200 Jahre alten zivilrechtlichen Bestimmungen des ABGB in nahezu unveränderter Form. Die enorm beratungsintensive Umsetzung des – ohne Zweifel wichtigen – Instruments bei Übertragung von Immobilien ist derzeit steuerrechtlich in Diskussion.

1. Ausgangslage

Die Komplexität der Regelungen zum Fruchtgenussrecht im Zivilrecht wird nur durch die derzeit gültigen steuerrechtlichen Bestimmungen übertroffen. Diese beruhen auf Richtlinien und Rechtsmeinungen der Finanzverwaltung, welche über viele Jahre entstanden sind. Mittlerweile sind Berater gefordert, bei einer steuerrechtlichen Auskunft zum Instrument des Fruchtgenussrechts nicht nur die ertragsteuer- bzw umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen darzustellen, sondern auch über mögliche grunderwerbsteuer- bzw gebührenrechtliche Folgen aufzuklären.

Inwiefern diese, seit vielen Jahren geltenden, Richtlinien und Rechtsmeinungen nun auch vor dem Höchstgericht haltbar sind, wird sich demnächst weisen. So steht die, derzeit beim VwGH vorliegende Rechtsfrage, ob eine (nachträglich vereinbarte) Zahlung für Substanzabgeltung bei einem Vorbehaltsfruchtgenussrecht zum Werbungskostenabzug berechtigt, „auf tönern...

Daten werden geladen...