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immo aktuell 2, April 2024, Seite 43

Das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“

Florian Petrikovics

Mit Ministerratsbeschluss vom wurde seitens der Bundesregierung ein Konjunkturpaket verabschiedet, das insbesondere Investitionen in der Baubranche fördern soll, um den prognostizierten Investitionsrückgang in dieser Branche abzufangen. Am wurden die ersten Teile dieses Konjunkturpakets im Nationalrat verabschiedet. Im Folgenden sollen sowohl die geplanten als auch die bereits beschlossenen Maßnahmen dargestellt werden.

1. Steuerliche Maßnahmen

1.1. Befristete AfA-Erhöhung für Wohngebäude (Stand Gesetzesbeschluss vom )

Seit 2020 besteht gemäß § 8 Abs 1a EStG die Möglichkeit, im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung der AfA für Gebäude den dreifachen Wert anzusetzen. Im zweiten Jahr kann der doppelte Wert angesetzt werden.

Für Wohngebäude, die nach dem und vor dem fertiggestellt werden, besteht die Möglichkeit, in den ersten drei Jahren die dreifache AfA geltend zu machen. Entgegen der üblichen Vorgangsweise, dass bei Inbetriebnahme im zweiten Halbjahr nur eine Halbjahres-AfA geltend gemacht werden kann, kann bei Nutzung der beschleunigten AfA unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme immer die Jahres-AfA als Basis für die dreifache AfA herangezogen werden.

Dies gilt nur für Wohngebäude, die zumi...

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