Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
immo aktuell 2, April 2024, Seite 73

Überlappende Rechtsschutzdeckung bei Wechsel des Bestandobjekts

immo aktuell 2024/12

Art 2, 24 ARB 2007; § 68 Abs 2 VersVG

Weil der Bestandvertrag für das Ersatzobjekt in der Regel noch während der Nutzung des versicherten Objekts unterzeichnet wird, wird der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer Art 24.6.2. Satz 2 ARB als Sonderregelung dahin verstehen, dass zusätzlich aus dem neuen Mietverhältnis resultierende Streitigkeiten versichert sind, wenn der neue Vertrag frühestens sechs Monate vor Beendigung des alten Mietvertrags abgeschlossen wird. Art 24.6.2. ARB führt daher durch seinen Satz 2 insoweit zu einer Vorverlagerung des Beginns des Versicherungsschutzes für die Ersatzwohnung.

S. 74 Sachverhalt: [1] Der Erstkläger war bei der Beklagten rechtsschutzversichert; die Zweitklägerin war mitversichert. Die dem Rechtsschutzversicherungsvertrag zugrunde liegenden „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2007)“ lauten auszugsweise:

Artikel 2

Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten?

[…]

3. In den übrigen Fällen – insb auch […] für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wegen reiner Vermögensschäden (Art 23.2.1. und Art 24.2.1.1.) – gilt als Versicherungsfall der tatsächliche oder behauptete Verstoß des Versiche...

Daten werden geladen...