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GesRZ 2, April 2024, Seite 103

Die elektronische Aktie nach dem deutschen Zukunftsfinanzierungsgesetz

Ulrich Segna

Am hat der Deutsche Bundestag das ZuFinG verabschiedet. Es wurde – nach Zustimmung des Bundesrats – am kundgemacht und ist am Tag darauf in Kraft getreten. Mit dem ZuFinG hat der Gesetzgeber das deutsche Recht für die elektronische Aktie geöffnet. Dieser Beitrag stellt die neuen Regelungen zur elektronischen Aktie und den ihnen zugrunde liegenden konzeptionellen Ansatz vor und setzt sich kritisch mit ihnen auseinander. Sein Schwerpunkt liegt auf wertpapier- und depotrechtlichen Fragen.

I. Ziel und Entwicklungsgeschichte des ZuFinG

„Unser Land benötigt Investitionen in nahezu beispiellosem Umfang.“ Ausgehend von diesem in markigen Worten formulierten Befund verfolgt das ZuFinG das Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen für private Investitionen in Deutschland zu verbessern, um Deutschland auf die Digitalisierung einzustellen und die klimaschutzgerechte Transformation der Wirtschaft voranzutreiben. Insb ist das Gesetz von dem Bestreben geleitet, Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „als Treiber von Innovation“ den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern und die Attraktivität der Aktie zu erhöhen. Mit seinem „umfassenden Ans...

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