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GesRZ 2, April 2024, Seite 80

Einigung über die CSDDD

Am wurde auf europäischer Ebene nach langen Verhandlungen eine Einigung über die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) erzielt. Die Richtlinie soll großen Unternehmen Verpflichtungen hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt auferlegen, und zwar in Bezug auf ihre eigenen Tätigkeiten, die ihrer Tochtergesellschaften und die ihrer Geschäftspartner. Insb die Beschaffungsprozesse sollen umfassende umwelt- und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten erfüllen.

Die Richtlinie weist nicht unwesentliche Veränderungen im Vergleich zu den Vorversionen auf: Nunmehr sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und über 450 Mio € Umsatz dazu verpflichtet sein, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten. Nicht-EU-Unternehmen sollen verpflichtet sein, wenn ihr Nettoumsatz innerhalb der EU 450 Mio € übersteigt. Bei den Übergangsfristen haben sich die Parameter verändert: Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1,5 Mrd € erfasst sein, vier Jahre nac...

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