Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
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Artikel 27 Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches
Verordnungen:
BGBl II 308/2003 betr Meldepflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge (Anhang XIV)
Übersicht der Kommentierung
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Tz | ||
I. | Einführung | |
II. | Bescheinigung bei Anschaffung neuer Fahrzeuge | |
III. | Amtshilfe | |
IV. | Fiskalvertreter |
Erlässe:
Literatur:Mohr, Das MwSt-Informations-Austausch-System (MIAS), ÖStZ 1994, 255 und 357; Knienieder, Das Mehrwertsteuer-Informations-Austauschverfahren des Übergangssystems, RWZ 1994, 314; Kolacny, Verordnung betreffend die Meldepflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge, SWK 2003, S 528.
I. Einführung
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Bedeutung: Die Vorschrift enthält in Abs 1 und 2 die Regelungen, die die ordnungsmäßige Besteuerung des Erwerbes von neuen Fahrzeugen sichern sollen. Die in Abs 2 erteilte V-Ermächtigung wurde erst mit der V BGBl II 308/2003 (Anhang XIV) wahrgenommen. Abs 3 ordnet die sinngemäße Anwendung der BAO bei Erhebungen an, die der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung nach der Amtshilfe-V dienen. – Die in § 27 Abs 7 geregelte Verpflichtung ausl Unternehmer, (unter bestimmten Voraussetzungen) einen Fiskalvertreter zu bestellen, wird in Abs 4 auch auf die Fälle der ig Lieferungen und des ig...