Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 15 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz | |||
A. | Einführung | ||
I. | Rechtsentwicklung | ||
1. | |||
2. | |||
II. | Bedeutung | ||
III. | Verhältnis zum Unionsrecht | ||
B. | Umsätze von Geldforderungen | ||
C. | Verzinsliche Einlagen bei Kreditinstituten | ||
D. | Lieferungen von Zahlungsmitteln und Wertzeichen | ||
E. | Grundstücksumsätze |
A. EINFÜHRUNG
I. Rechtsentwicklung
1. UStG 1972
1
§ 15 ist unter Geltung des UStG 1972 nicht geändert worden.
2. UStG 1994
2
Die Vorschrift ist in das UStG 1994 unverändert übernommen und seither nicht novelliert worden.
II. Bedeutung
3
§ 15 ergänzt die Vorschrift des § 12 Abs 5 über die Vorgangsweise bei der Aufteilung der Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel. Wesentlicher Inhalt: Bestimmte steuerfreie Umsätze – mit denen idR keine oder geringfügige Vorsteuern verbunden sind – müssen nicht in den Umsatzschlüssel einbezogen werden, sodass die Anwendung dieses Schlüssels eher den tatsächlichen Verhältnissen gerecht wird. Die Vorschrift ist nicht zwingendes Recht, sondern eröffnet ein Wahlrecht: Der Unternehmer muss die Umsätze nicht einbeziehen, er ist dazu aber berechtigt.
Der Zweck der Vorschrift ergibt sich aus der Begründung zum Vorschlag der 6.MwSt-RL (zitiert nach „NCC“): „Die in diesem Abs...